Dieses Keyword wird immer in Kombination mit "Corporate Carbon Footprint", "Product Carbon Footprint" oder "Life Cycle Assessment" verwendet.
Viele Organisationen führen eine eigene Berechnung ihres Carbon Footprints oder ihrer Ökobilanz durch.
TÜV Rheinland hat Kriterien definiert, um zu bewerten, ob die vom Lizenznehmer angewandte Methode in Übereinstimmung mit den folgenden Normen ist:
(1) Berechnung eines Corporate Carbon Footprint nach ISO 14064, in Verbindung mit dem Greenhouse Gas Protocol, oder
(2) Berechnung eines Product Carbon Footprint gemäß ISO 14067, oder
(3) Berechnung einer Ökobilanz nach ISO 14040/14044
Das heißt, die Methode ist wissenschaftlich und technisch gültig, ausreichend und entspricht den Anforderungen und Kriterien, wie sie in den geltenden internationalen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt sind.
Das jeweils dokumentierte Verfahren zur Berechnung der Carbon Footprints bzw. der Ökobilanzen wird auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft. Darüber hinaus wird das angewandte Berechnungsmodell hinsichtlich Transparenz, Vollständigkeit und Konsistenz bewertet.
Mit der Verwendung des Keywords "Geprüfte Berechnungsmethode" wird bestätigt, dass die angewandte Methode die vom TÜV Rheinland festgelegten Kriterien erfüllt.