Zertifizierte Kompetenzen
In der Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- EU-Recht/Bundesrecht
- Bundesdatenschutzgesetz
- Landesdatenschutzgesetze
- Organisation des behördlichen Datenschutzes
- Behördliches Datenschutzkonzept
- Auswahl, Entwicklung und Integration technischer Sicherheitskonzepte
- Betriebsindividueller Ablauf zur Herstellung der Basissicherheit im Unternehmen
Der „Behördliche Datenschutzbeauftragte (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ kennt die rechtlichen Vorgaben zum Thema Datenschutz (z.B. EU-Recht/Bundesrecht, Bundes- und Landesdatenschutzgesetze), die Rechte und Pflichten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie Handlungsempfehlungen, um diesen gerecht zu werden. Er kennt die Bestandteile eines effizienten behördlichen Datenschutzmanagementsystems und weiß in Grundzügen, wie ein solches System implementiert und betreut werden kann.