Informationen
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Titel des ZertifizierungsprogrammsFachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV)
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Zulassungsvoraussetzungen
- Abschluss als Meister für Veranstaltungstechnik (IHK/HWK), Dipl. Ing. für Theater- und Veranstaltungstechnik oder Bachelor bzw. Master für Veranstaltungstechnik
- Erfolgreiche Teilnahme an der von der PersCert TÜV anerkannten Qualifizierung „Fachmeister für Veranstaltungstechnik (TÜV)“. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%.
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Prüfungsbausteine
- Schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen)
- Mündliche Prüfung
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Nachzuweisende Kompetenzen
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Baurecht
- Crowd Management
- Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO
- Haftung und Delegation von Verantwortung
- Nottfall- und Krisenmanagement
- Gefährdungsbeurteilung
- Riskmanagement
- Arbeitssicherheit
- Brandschutz
Der „Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV)" verfügt über fundierte Kenntnisse aus den Bereichen Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne, Gefährdungsbeurteilungen sowie rechtliche Grundlagen, um so für die sichere und reibungslose Durchführung von Events zu sorgen, Unfallgefahren zu reduzieren und Haftungsrisiken zu minimieren.
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Rezertifizierung
Die Teilnehmer weisen die Aktualität ihrer Kompetenz in einem Rezertifizierungsverfahren nach.
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Verfügbar inDeutschland
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Rezertifizierungsantrag Antrag auf Rezertifizierung |
Reviewed by TÜV Rheinland | 200 KB | Download |