Informationen
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Titel des ZertifizierungsprogrammsIT-Security-Auditor (TÜV)
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Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Abschlüsse "IT-Security-Beauftragter (TÜV)" und "IT-Security-Manager (TÜV)" sowie einschlägige Berufspraxis werden vorausgesetzt.
Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „IT-Security-Auditor (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 16 Unterrichtseinheiten.
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Prüfungsbausteine
- Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
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Nachzuweisende Kompetenzen
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen eines Audits
- Der Auditprozess gemäß ISO 19011
- Dokumentenprüfung
- Verifizierung
- Aufbau Auditreport
- Risikogerechte Darstellung von Schwachstellen
„IT-Security-Auditoren (TÜV)“ verfügen über fundierte Kenntnisse, um Sicherheitsaudits vorbereiten, durchführen und dokumentieren zu können, um so ggf. das IT-Sicherheitsniveau zu optimieren.
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Rezertifizierung
Die Teilnehmer weisen die Aktualität ihrer Kompetenz in einem Rezertifizierungsverfahren nach.
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Verfügbar inAlemania
Downloads
Antragsformular |
Rezertifizierung IT-Security-Auditor (TÜV) Antrag auf Rezertifizierung |
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