ID-Nr. 0000058321: Magnetpulverprüfung MT (1+2) (TÜV)

Titel des Zertifizierungsprogramms: | Magnetpulverprüfung MT (1+2) (TÜV) |
Zulassungsvoraussetzungen: |
Die Kandidaten, ob Arbeitnehmer, Selbständige oder Arbeitslose, müssen:
Zertifikatsinhaber müssen:
Informieren Sie die Zertifizierungsstelle und den Arbeitgeber, wenn die Bedingungen für die Gültigkeit der Zertifizierung nicht mehr erfüllt sind.
|
Prüfungsbausteine: |
|
Nachzuweisende Kompetenzen: | In der Prüfung weisen die Teilnehmer ihre Kenntnisse in folgenden Bereichen nach: Eine nach Stufe 2 zertifizierte Person hat die Kompetenz zur Durchführung von ZfP nach ZfP-Verfahren nachgewiesen. Im Rahmen der im Zertifikat definierten Kompetenz kann die Person der Stufe 2 vom Arbeitgeber autorisiert werden:
Erfolgreiche Kandidaten haben die Fähigkeiten zur Durchführung der zerstörungsfreien Prüfung sowie fundierte Kenntnisse über Magnetpulverprüfung MT 2.
|
Rezertifizierung: | 5 Jahre bis zur Erneuerung 10 Jahre bis zur Rezertifizierung |
Bisher umgesetzt in: | Polen, Deutschland |