Informationen
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Titel des ZertifizierungsprogrammsPflegesachverständiger (TÜV)
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Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Altenpfleger und
- Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre
- Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Pflegesachverständiger (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie sowie im Rahmen der Qualifizierung zu absolvierende Leistungsnachweise. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%.
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Prüfungsbausteine
- Hausarbeit und Präsentation
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Nachzuweisende Kompetenzen
In der Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Rechtliche Grundlagen
- Prozesse und Ergebnisqualität gestalten und steuern
- Lösungsorientierte und adressatengerechte Interaktion
- Erhebung von Selbständigkeitsgraden und Hilfebedarfen
- Einschätzung von präventiven und rehabilitativen Potentialen
- Analyse von Dokumenten und Sachverhalten
- Durchführung und Planung von Vor-Ortterminen
- Ausarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen
„Pflegesachverständige (TÜV)“ sind in der Lage, das Pflegegradmanagement in Pflegeeinrichtungen zu übernehmen, frühzeitig einen erhöhten Hilfebedarf festzustellen und zeitnah eine Anpassung des Pflegegrads einzuleiten. Sie können die Pflegesituation und -qualität beurteilen und Pflegefehler feststellen, die Ergebnisqualität der Pflege messen und bewerten. Sie können Widerspruchsgutachten und wissenschaftliche Gutachten für das Sozialgericht als unabhängiger Pflegesachverständiger erstellen.
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Verfügbar inDeutschland