ID-Nr. 0000056347: Fachberater Einbruchschutz (TÜV)
| Titel des Zertifizierungsprogramms: | Fachberater Einbruchschutz (TÜV) |
| Zulassungsvoraussetzungen: | Abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder in der Immobilienbranche mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis sowie erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Fachberater Einbruchschutz (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%. |
| Prüfungsbausteine: |
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| Nachzuweisende Kompetenzen: | Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach: Mechanische Schutzmaßnahmen
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen
Recht
Mit ihrem Wissen über mechanische und elektrotechnische Einbruchsicherungssysteme kennt der „Fachberater Einbruchschutz (TÜV)“ die Haftungsfallen bei mangelnder Produktqualität oder nachweislich falscher Beratung. Er ist in der Lage, rechtssicher zu beraten und Sicherungskonzepte für Immobilien zu erstellen. |
| Bisher umgesetzt in: | Deutschland |
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| Dokumentenart | Dokumententitel | Anerkannt durch TÜV Rheinland | Dokumentenbeschreibung |
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| Antragsformular | Rezertifizierung Fachberater Einbruchschutz (TÜV) | Ja | Antrag auf Rezertifizierung |