Informationen
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Titel des ZertifizierungsprogrammsFachexperte für Betreuung und Beratung (TÜV)
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Zulassungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungsangestellten
oder
nach Landesrecht anerkannte Fachkräfte für soziale Betreuung
und
mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 JahreErfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Fachexperte für Betreuung und Beratung (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie sowie im Rahmen der Qualifizierung zu absolvierende Leistungsnachweise. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%.
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Prüfungsbausteine
- Hausarbeit und Präsentation
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Nachzuweisende Kompetenzen
In der Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Rechtliche Grundlagen
- Prozesse und Ergebnisqualität gestalten und steuern
- Lösungsorientierte und adressatengerechte Interaktion
- Erhebung von Selbständigkeitsgraden und Hilfebedarfen
- Einschätzung von präventiven und rehabilitativen Potentialen
- Erstellung von theoriebegleitenden Beratungs- und Schulungskonzepten
- Erstellung, Steuerung und Evaluierung von Versorgungsplänen und Schulungen
- Projektarbeit und Interventionslogiken
- Pflegefachliches Grundwissen
- Ethische und kulturelle Grundlagen
- Rolle und Aufgaben der sozialen Betreuung
- Teilhabemöglichkeiten gestalten
- Menschen in ihren individuellen und sozialen Bezügen verstehen
„Fachexperten für Betreuung und Beratung (TÜV)“ sind in der Lage, die Aufgabenfelder in der Bearbeitung und Betreuung differenziert zu überblicken, Beratungs- und Schulungskonzepte für hilfebedürftige Bürger und Familien erstellen und diese professionell umzusetzen. Sie entwickeln Altenhilfeangebote für Kommunen, Konzepte zur Sozialraumentwicklung und Quartiersarbeit auf kommunaler Ebene. Sie gestalten Teilhabemöglichkeiten und können ein patientenbezogenes Fall- und Versorgungsmanagement in gesundheitlichen Fragen entwickeln, steuern und evaluieren.
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Verfügbar inDeutschland