Informationen
-
Titel des ZertifizierungsprogrammsVeranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750
-
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ der TÜV Rheinland Akademie GmbH. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%.
-
Prüfungsbausteine
Schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen)
-
Nachzuweisende Kompetenzen
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase und während der einer Veranstaltung
- Veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750
- Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01.06.2015
- Veranstaltungsspezifische und arbeitsschutzrechtliche Verantwortung
- Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
- Schutzziele der MVStättVO
- Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten nach MVStättVO
- Haftungsfragen
- Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
- Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
- Kooperation und Umgang mit (Kontroll-) Behörden
„Veranstaltungsleiter (TÜV)" sind in der Lage, die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umzusetzen, können die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sicher koordinieren und wissen, wie sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der "Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz MVStättVO" in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können.
-
Verfügbar inDeutschland
Downloads
Antragsformular |
Rezertifizierung Veranstaltungsleiter (TÜV) Antrag auf Rezertifizierung |
Reviewed by TÜV Rheinland | 200 KB | Download |