ID-Nr. 0000045108: Inspektor für Windenergieanlagen (TÜV)

Titel des Zertifizierungsprogramms: | Inspektor für Windenergieanlagen (TÜV) |
Zulassungsvoraussetzungen: | Abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaft oder abgeschlossene Ausbildung als Techniker bzw. Meister mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufspraxis oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 5 Jahren Berufspraxis sowie die erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Inspektor für Windenergieanlagen (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie GmbH. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%. |
Prüfungsbausteine: | Schriftliche Prüfung |
Nachzuweisende Kompetenzen: | Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
Der „Inspektor für Windenergieanlagen (TÜV)“ kennt den Aufbau und die Funktionsweise von Windkraftanlagen und weiß, worauf bei der regelmäßigen Zustandsüberprüfung der einzelnen Komponenten zu achten ist. |
Bisher umgesetzt in: | Deutschland |
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Dokumentenart | Dokumententitel | Anerkannt durch TÜV Rheinland | Dokumentenbeschreibung |
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Antragsformular | Rezertifizierung Inspektor für Windenergieanlagen (TÜV) | Ja | Antrag auf Rezertifizierung |