Informationen
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Titel des ZertifizierungsprogrammsBauleiter Fußbodentechnik (TÜV)
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Zulassungsvoraussetzungen
Gesellen/Facharbeiter mit einschlägiger Ausbildung in der Fußbodentechnik und mindestens 3 jähriger Berufserfahrung
Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Bauleiter Fußbodentechnik (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% an der 3-moduligen Weiterbildung. -
Prüfungsbausteine
Schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen)
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Nachzuweisende Kompetenzen
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Rechtsgrundlagen (Vertragsgrundlagen, Nachtragsmanagement, Ausführung, Abnahme)
- Baubetrieb, Fußbodentechnik (Arbeitssicherheit, Erkennung und Bewerten von Planungs- und Ausführungsfehlern)
- Kommunikation, Mitarbeiter führen und motivieren, Gesprächs- und Verhandlungsführung
„Bauleiter Fußbodentechnik (TÜV)“ kennen die Neuerungen bei Normen, Verordnungen und Richtlinien, bei Kostenrechnung und Controlling und können Planungs- und Ausführungsmängel fachgerecht beurteilen.
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Rezertifizierung
Die „Bauleiter Fußbodentechnik (TÜV)“ weisen die Aktualität ihrer Kompetenz in einem Rezertifizierungsverfahren nach.
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Verfügbar inNiemcy
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Rezertifizierung Bauleiter Fußbodentechnik (TÜV) Antrag auf Rezertifizierung |
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