ID-Nr. 0000037250: Geldwäschebeauftragter (TÜV)

Titel des Zertifizierungsprogramms: | Geldwäschebeauftragter (TÜV) |
Zulassungsvoraussetzungen: | Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Geldwäschebeauftragter (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 32 Unterrichtseinheiten. |
Prüfungsbausteine: | Schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen) |
Nachzuweisende Kompetenzen: | Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
„Geldwäschebeauftragte (TÜV)" sind in der Lage, Geldwäsche- und Haftungsrisiken effektiv zu managen. Sie sind kompetenter Praktiker bei der Geldwäschebekämpfung und können Unternehmen effektiv vor diesen Risiken schützen. |
Rezertifizierung: | "Geldwäschebeauftragte (TÜV)" weisen die Aktualität ihrer Kompetenz in einem Rezertifizierungsverfahren nach. |
Bisher umgesetzt in: | Germany |
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Dokumentenart | Dokumententitel | Anerkannt durch TÜV Rheinland | Dokumentenbeschreibung |
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Antragsformular | Rezertifizierung Geldwäschebeauftragter (TÜV) | Ja | Antrag auf Rezertifizierung |