Informationen
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Titel des ZertifizierungsprogrammsGeldwäschebeauftragter (TÜV)
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Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Geldwäschebeauftragter (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 32 Unterrichtseinheiten.
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Prüfungsbausteine
- Schriftliche Prüfung
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Nachzuweisende Kompetenzen
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Instrumente der Geldwäscheprävention
- Aufgaben und Befugnisse
- Geldwäsche-Monitoring
- Internationale Regulierung
- Vorgehen der Aufsicht im (Nicht-)Finanzsektor
- Vorgehen der Ermittlungsbehörden
„Geldwäschebeauftragte (TÜV)" sind in der Lage, Geldwäsche- und Haftungsrisiken effektiv zu managen. Sie sind kompetenter Praktiker bei der Geldwäschebekämpfung und können Unternehmen effektiv vor diesen Risiken schützen.
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Rezertifizierung
"Geldwäschebeauftragte (TÜV)" weisen die Aktualität ihrer Kompetenz in einem Rezertifizierungsverfahren nach.
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Verfügbar inDeutschland
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Rezertifizierung Geldwäschebeauftragter (TÜV) Antrag auf Rezertifizierung |
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