ID-Nr. 0000006135: Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV) - durchgeführt bis 30.06.2017

Titel des Zertifizierungsprogramms: | Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV) - durchgeführt bis 30.06.2017 |
Zulassungsvoraussetzungen: | Abgeschlossenes Studium einer einschlägigen Fachrichtung wie z.B. Architektur, Bauwesen, Geografie, Vermessung, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder Geodäsie und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 10-moduligen Fortbildung. |
Prüfungsbausteine: |
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Nachzuweisende Kompetenzen: | Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
Ausgerüstet mit umfassendem Wissen im Bauwesen können die Sachverständigen für Gerichte und Behörden tätig werden, aber auch von Unternehmen oder Privatpersonen zur Erstellung von Gutachten beauftragt werden. |
Bisher umgesetzt in: | Deutschland |
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Dokumentenart | Dokumententitel | Anerkannt durch TÜV Rheinland | Dokumentenbeschreibung |
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Antragsformular | Rezertifizierung - Übersicht Gutachten | Ja | Anlage für Gutachten |
Antragsformular | Rezertifizierung Sachverständiger Schäden an Gebäuden (TÜV) | Ja | Antrag auf Rezertifizierung |