Zertifizierter Herkunftsnachweis für Strom
Zertifizierter Herkunftsnachweis für Strom
Die folgenden Kriterien stellen die grundlegenden Mindestvoraussetzungen dar, die durch Anbieter spezifische Kriterien erweitert werden können. Die für den jeweiligen Herkunftsnachweis geltenden Kriterien müssen in der Außendarstellung und im Zertifizierungsbericht detailliert beschrieben werden.
Kriterien für die Zertifikatsvergabe (Mindestanforderungen):
- Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Strommenge. Diese ergibt sich aus der Bruttoerzeugung abzüglich aller Eigenverbräuche (z.B. Pumparbeit) und sonstigen Lieferverpflichtungen.
- Der im Rahmen des Produktes bereitgestellte Strom kann auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden.
- Sofern die Anlagen nicht in die Zertifizierung einbezogen sind, können auch Zertifikate einbezogen werden, die im Rahmen anerkannter Zertifikatehandelssysteme ausgestellt wurden.
- Der Anbieter verfügt für die Bilanzierung der Mengen über ein zuverlässiges und transparentes Verfahren/System.
- Die Mengen der gehandelten Zertifikate (Erzeugung, Abgabe an die Kunden) sind jederzeit nachvollziehbar. Eine Bilanzierung erfolgt zumindest einmal jährlich.
- Das Produkt wird einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien unterzogen.