Zertifiziertes Ökostrom-Angebot
Zertifiziertes Ökostrom-Angebot
Ökostrom-Angebote von Energieversorgungsunternehmen und Stromhändlern richten sich im Wesentlichen an Endkunden. Die Zertifizierung von Ökostromprodukten soll für Transparenz sorgen und dem Endkunden eine Bewertung des jeweiligen Stromangebotes erleichtern.
Eine Zertifizierung kann auf der Grundlage der Basisrichtlinie Ökostromprodukte gemäß VdTÜV 1304 oder auf der Basis Anbieter spezifischer Kriterienkataloge erfolgen. Eine Kombination aus beiden ist möglich.
Die für das jeweilige Ökostrom-Angebot geltenden Kriterien müssen in der Außendarstellung und im Zertifizierungsbericht detailliert beschrieben werden.
Die Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage der Basisrichtlinie Ökostromprodukte gemäß
VdTÜV 1304 (Oktober 2014)
- Der in Form eines Ökostromprodukts bereitgestellte Strom muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden.
- Unter Erneuerbaren Energien versteht der Anbieter ausschließlich jene Energieträger und Technologien, die in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung als erneuerbar definiert werden.
- Für Ökostromprodukte, die in Deutschland angeboten werden, ist das EEG die entsprechende Grundlage.
- Die eingesetzte Erneuerbare Energie muss durch entwertete Herkunftsnachweise des jeweiligen nationalen Herkunftsnachweisregisters belegt werden. Der Entwertungsnachweis muss als Entwertungszweck den jeweiligen Ökostrom-Tarif nennen. Einspeisevergüteter Strom (Production Support) wird nicht anerkannt.
- Die Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung muss eine wesentliche Zielsetzung des anbietenden Unternehmens sein. Die Umsetzung ist beispielsweise durch die Beteiligung am Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien oder die Förderung von Energiesparmaßnahmen, etc. nachzuweisen.
- Aufschläge des Ökostromprodukts gegenüber einem vergleichbaren Standardtarif (z. B. Tarif für die Mehrheit der Kunden, ggf. Grundversorgung) dürfen nicht zur weiteren Erhöhung der Einnahmen verwendet werden, sondern kommen der Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere dem Neubau von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie, zugute.
- Der Maximalzeitraum für den Ausgleich der Energiebilanz ist ein Jahr. Der Anbieter muss ein zuverlässiges Verfahren zur kontinuierlichen Sicherung der Deckung zwischen Erzeugung/Bezug und Abgabe nutzen.
- Sofern zeitgleiche Versorgung gewährleistet werden soll, ist der Leistungsmittelwert im Viertelstunden-Raster heranzuziehen.
- Weitergehende, vom Stromanbieter zugesicherte Merkmale des jeweiligen Ökostromtarifs sind im Zertifizierungsumfang enthalten.[1]
- Der Kunde muss korrekt und transparent über das zertifizierte Ökostromprodukt unterrichtet werden. Die Förderung der nachhaltigen Energieversorgung und ggf. die Verwendung eines Förderbeitrags sind ebenfalls zu kommunizieren.
[1] Wenn CO2-Neutralität zertifiziert werden soll, ist zu zeigen, dass auch Vorketten berücksichtigt sind und zur Kompensation Zertifikate aus anerkannten Klimaschutzprojekten verwendet werden (z. B. CER, ERU, Goldstandard, VCS).
Die Zertifizierungsregeln entsprechen der Basisrichtlinie Ökostromprodukte aus dem VdTÜV-Merkblatt 1304: Oktober 2014