Seite drucken Seite teilen Kontakt

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.

Kontaktieren Sie TÜV Rheinland

Sorry. This action failed due to a technical error. Please try again later.

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder.

Versuchen Sie Ihre Anliegen so genau wie möglich zu beschreiben.
Wir werden versuchen, Ihre Anfrage sobald wie möglich zu bearbeiten.
  • Zertifikatsnr. S 60141944

    • Zertifikatsinhaber
      LOG Produktions AG

      Alfred Lienhard Str. 2
      9113 Degersheim
      Schweiz
    • Zertifikatsnummer
      S 60141944
    • Auftragsnummer
      3289795
    • Zertifiziertes Produkt
      Bürotisch (Büroarbeitstisch)

      Produktspezifikation:
      LO Motion

    • Prüfgrundlage(n)
      DIN-Fachbericht 147/06.2006
      DIN EN 527-2/07.2019
      DIN EN 527-1/08.2011
      Diese Standards geben den Status zum Zeitpunkt der Erstellung des Zertifikates wieder.
    • Ausstellungsdatum
      2019-08-20
    • Zertifikatstyp
      GS-Zeichen

      Geprüfte Sicherheit

      Das deutsche GS-Zeichen ist ein freiwilliges Sicherheitszeichen. Es ist kein allgemeines Qualitätssiegel, sondern soll gewährleisten, dass die technischen Anforderungen an die Sicherheit eines Produktes erfüllt sind und durch ein unabhängiges Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland kontrolliert werden. Geprüft werden sämtliche Auswirkungen des Produktes auf Gesundheit und Sicherheit des Menschen. Von Produkt zu Produkt sind sehr unterschiedliche Prüfungen erforderlich.

      Der Hersteller muss sein Produkt von einer Prüfstelle wie TÜV Rheinland einer so genannten „Baumusterprüfung“ unterziehen. Die erforderlichen Prüfungen führt TÜV Rheinland weltweit in anerkannten Laboren durch.

      Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates führt TÜV Rheinland Kontrollen durch. Dabei wird kontrolliert, ob das produzierte Produkt noch dem geprüften Muster entspricht oder Änderungen vorgenommen worden sind. Solche zumeist jährlichen Inspektionen beinhalten auch eine Kontrolle des Qualitätswesens sowie die Endproduktprüfung. Ziel ist es festzustellen, ob auch die Serienfertigung die Sicherheitsanforderungen an das Produkt weiter gewährleisten kann.

      Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Produktsicherheitsgesetz geregelt und auf maximal fünf Jahre befristet. Bei einer Änderung des geprüften Produktes erlischt es automatisch.

      Geprüfte Produkte dürfen mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet werden.

      Mehr Informationen finden Sie hier.