BQC: Qualitätscontrolling Objektbau / Gewerbebau
Vor Baubeginn bzw. begleitend wird die Planung als Grundlage für die örtlichen Begehungen gesichtet. Ein Hauptaugenmerk besteht hier hinsíchtlich kritischer Detailpunkte, häufigen Fehler und intergraler Planung.
Die Bauvorhaben werden baubegleitend entweder nach einem sepziellen Prüfplan oder in regelmäßigen Abständen anhand von Standards auf Konformität der Planung und Ausführung gesichtet. Abweichungen werden in Berichten dokumentiert. Lösungsansätze und Nachkontrollen zu wesentlichen Abweichungen sind Bestandteil der Begleitung und Beratung.
Die stichprobenartigen Qualitätskontrollen werden geeignet sein, wesentliche Abweichungen der allgemeinen Bauqualität zu erfassen, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten.
Grundlagen der Überprüfungen sind z.B. vertragliche Vereinbarungen, wesentlichen Normen, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.
Nicht enthalten, sind grundsätzlich die vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen nach z.B nationalen Vorschriften und Verordnungen, diese können jedoch bei entsprechenden Organisationseinheiten des TÜV-Rheinlandes gesondert beauftragt werden.
Neben den bautechnischen Überprüfungen können auch z.B. messtechnische-, haustechnische- oder Nachaltigkeits-Kontrollen optional durchgeführt werden.
Berechtigt zur Verwendung des Prüfzeichens sind nur Geschäftspartner des TÜV Rheinland, die in Besitz eines gültigen Zertifikats bzw. Vorzertifikates sind.