EU-Baumusterprüfbescheinigung PSA
Die EU-Baumusterprüfbescheinigung bezieht sich auf das in der Bescheinigung angegebene Produkt. Hiermit wird bescheinigt, dass das Produkt den Anforderungen von Anhang II der in der Bescheinigung genannten Richtlinie/Verordnung für persönliche Schutzausrüstung entspricht. Dieses Zertifikat impliziert keine Beurteilung der Produktion des Produkts und erlaubt nicht die Verwendung eines TÜV Rheinland-Prüfzeichens. Der Inhaber ist berechtigt, dieses Zertifikat im Zusammenhang mit der Konformitätserklärung zu verwenden.