EN 1090-1
Zertifikat - Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle gemäß Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Die Zertifizierung ist für die Herstellung und Lieferung von Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 obligatorisch, wenn der Hersteller Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung in Verkehr bringt.
Dazu gehören tragende Bauteile und Bausätze für Stahl-, bzw. Aluminiumtragwerke, die in Gebäuden, Brücken, Türmen und anderen Bauten zum Einsatz kommen.
Der Hersteller muss hierzu ein WPK-System gemäß harmonisierter, europäischer Norm EN 1090-1 einrichten, welches von unseren Auditoren analysiert und bewertet wird.
Ist das System der WPK des Herstellers konform, wird von der Notifizierten Stelle mit Bezug auf die EN 1090-1 ein Zertifikat über die WPK ausgestellt.
Der TÜV Rheinland ist eine Notifizierte Stelle, der die Erstprüfung sowie nach festgelegten Intervallen, die Überwachungen des WPK-Systems des Herstellers durchführt.
Das Zertifikat zur Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle bleibt gültig, solange sich die in der harmonisierten Norm genannten Angaben zum Konformitätsbewertungsverfahren,
die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle zur Beurteilung der Leistung der deklarierten Merkmale sowie die Herstellungsbedingungen nicht wesentlich ändern.