GS-Zeichen


Neben dem Prüfzeichen der Prüfstelle befindet sich das GS-Zeichen.

Statistisch ereignet sich in Deutschland alle sechs Sekunden ein Unfall im Haus und während der Freizeit, insgesamt mehrere Millionen Unfälle pro Jahr – die Dunkelziffer dürfte allerdings weit höher liegen. Neben Leichtsinn und Unaufmerksamkeit gehören technische Mängel an Geräten zu den häufigsten Unfallursachen. Das bekannte GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit) hat sicherlich entscheidend dazu beigetragen, dass diese Zahlen nicht noch höher liegen.

Dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zufolge können sich Hersteller, beispielsweise von Haushaltsgeräten, Werkzeug, Spielzeug oder Sportgeräten, einer freiwilligen Prüfung unterziehen und nach erfolgreicher Abnahme das GS-Zeichen auf ihren Produkten verwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass an mindestens einem Baumuster eine zugelassene Zertifizierungsstelle wie der TÜV Rheinland belegt, dass die Ware gesetzeskonform ist. Außerdem muss der Zertifizierer stichprobenartig kontrollieren, ob die im Handel erhältlichen Produkte eines geprüften Typs, dem Baumuster entsprechen. Ist diese Grundvoraussetzung gegeben und wird das Produkt ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet, wird davon ausgegangen, dass das Gerät gefahrlos verwendet werden kann.

Das GS-Zeichen genießt seit vielen Jahren ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Um diesen Ruf weiterhin zu stärken und auszubauen, ist es wichtig, eine konsequente Markenüberwachung in den Prozess der GS-Vergabe zu integrieren. Bei der TÜV Rheinland Group gibt es daher den Bereich Markenüberwachung, der in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Arbeitsschutz gegen einen möglichen Prüfzeichenmissbrauch aktiv und schnell vorgeht. Sollte tatsächlich ein GS-Zeichen missbräuchlich auf einem Produkt verwendet werden, d. h. ohne entsprechende Prüfung, Zertifizierung und regelmäßige Fertigungsstättenbesichtigung, werden umgehend entsprechende Maßnahmen gegen den widerrechtlichen Benutzer eingeleitet.

Weitere Informationen zum Produktsicherheitsgesetz können den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung entnommen werden.